Gesetzesentwurf: Erlaubnispflicht für das Betreiben von Bitcoin-Börsen

Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der ab 2020 für das Betreiben von Bitcoin-Börsen die Erlaubnispflicht vorsieht. Zukünftig benötigen Exchanges und auch Vermögensverwalter für Krypto-Assets, sogenannte Custodians, eine Genehmigung von der Finanzaufsicht BaFin, um legal agieren zu können. Der Gesetzentwurf nennt sich „Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie.” Ab 2020 sollen Digitalwährungen…