Portugal setzt sich von anderen EU-Ländern ab
Der Krypto-Markt ist noch sehr jung, schließlich ist die älteste Kryptowährung gerade einmal 10 Jahre alt. Verständlich also, dass sich auch die Gesetzgeber an die neuen Entwicklungen erstmal anpassen müssen. Immer wieder gibt es neue Gerichtsurteile zur Regulierung des Krypto-Markts. Nun meldet sich Portugal.
Portugal setzt sich von anderen Ländern Europas ab, denn in Portugal sind von nun an Zahlungen in Digitalwährungen und Erträge aus Bitcoin-Mining von der Mehrwertsteuer befreit. Dies meldete das portugiesische Magazin Negocios.
Erträge in digitalen Währungen sind nicht steuerpflichtig
Aus dem Artikel des Magazins geht hervor, dass die Steuerbehörden bereits deutlich gemacht haben, dass Erträge in digitalen Währungen wie Bitcoin nicht steuerpflichtig sind. Verdeutlicht wurde, dass sowohl Vergütungen in Kryptowährungen als auch Umtauschgeschäfte von Kryptowährungen von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Der Artikel bezieht sich auf eine Mitteilung der Steuerbehörde Portugals, die sich bezüglich der Bitcoin-Steuer äußerte. Die Mitteilung war eine Reaktion auf eine Anfrage eines Bitcoin-Mining-Unternehmens. Zahlungen, die in Bitcoin erfolgen, sollen laut der Steuerbehörde steuerfrei sein. Es geht hierbei um Erträge, die aus Mining-Aktivitäten stammen. Zudem geht aus der Meldung hervor, dass Zahlungen in Kryptowährungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Hierbei bezieht sich die portugiesische Steuerbehörde auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 – somit ist die Mitteilung nicht gänzlich neu.
Umtausch konventioneller Währungen in Kryptowährungen sind steuerfrei
Der Europäische Gerichtshof entschied, dass der Umtausch konventioneller Währungen in Einheiten der Kryptowährung Bitcoin von der Mehrwertsteuer befreit ist. Der Umtausch von Digitalwährungen in Fiatwährungen sei darüber hinaus eine Dienstleistung. Das daraus entstehende Entgelt sei die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis.
Unter Umständen sind auch hierzulande Erträge aus Digitalwährungen steuerfrei, jedoch muss man hierbei eine einjährige Haltefrist beachten. Werden digitale Währungen länger als ein Jahr gehodlt, muss man auf den Ertrag, der aus einem Verkauf hervorgeht, keine Steuer zahlen – insofern man eine Privatperson ist. Unter Umständen können Steuern fällig werden, wenn die Trades unter die einjährige Frist fallen.
Wann ist man steuerpflichtig?
Grundsätzlich folgt die Steuerpflicht aus einem Überschreiten der Freigrenze in Höhe von 599,99 Euro. Als Verkauf wird auch bezeichnet, wenn man seine Coins oder Token gegen andere Coins/ Token tauscht oder mit seinen Coins Dienstleistungen oder Waren kauft. Finanzämter gehen derzeit davon aus, dass es sich bei Coins bzw. Token um Wirtschaftsgüter handelt.
Hat man seine Kryptowährungen geschenkt bekommen und diese somit nicht selbst angeschafft, gilt der Anschaffungszeitpunkt und der Anschaffungspreis der Person, die das Geschenk machte, für die Berechnung der 12-monatigen Frist.
Der Tatbestand muss in eine Kategorie eingeteilt werden können
Bei der steuerlichen Beurteilung ist entscheidend, dass der vorliegende Tatbestand in eine Kategorie eingeteilt werden muss, da es nicht möglich ist, für einzelne Fälle eigene Steuergesetze zu schaffen. Für die Beurteilung eines gleichen Tatbestands muss folglich auch das gleiche Steuergesetz zur Geltung kommen. Gesetze, die für Bitcoin gelten, müssen auch für andere Coins/ Token gelten.
Grundsätzlich gilt, dass wenn innerhalb von 12 Monaten nach Anschaffung durch Kryptowährungen eine gewinnbringende Veräußerung erfolgt, dies vollständig gegenüber dem Finanzamt erklärt werden muss.